Allgemeine Geschäftsbedingungen- Autovermietung:

Die Firma Autovermietung Carfigo Gmbh (nachfolgend Vermieter genannt) überlässt dem Mieter das Fahrzeuggemäß den beschriebenen Mietbedingungen und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Mieter anerkennt. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages an den Mieter zustande.

I ALLGEMEINES

a) Mit Inkrafttreten des Vertrages erkennt der Mieter an, dass er den Mietwagen mit vollständiger Ausrüstung einschließlich Werkzeug, Verbandskasten und Radiogerät, sowie ohne äußerlich erkennbare Beschädigungen übernommen hat (Abweichungen werden im Mietvertrag vor Ort festgehalten). Zudem erkennt der Mieter weiterhin an, dass ihm eine bestätigte Kopie der Wagenpapiere ordnungsgemäß übergeben worden sind.

b) Rücktritt/Stornierung vom Mietvertrag/Reservierung: bis 15 Tage 20% des Mietpreises, bis 10 Tage 50% des Mietpreises und ab dem 5. Tag 75% des Mietpreises. Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nur bei dem eintretenden durch den Vermieter unverschuldeten oder unvorhersehbaren Fall wie z.B. Krankheit.

c) Der Mieter haftet für sämtliche Bußgelder, Gebühren und Strafen selbst. Für die Bearbeitung anfallender Gebührenbescheide wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 je einzelnem Fall berechnet.

d) Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug bei erheblichen Verstößen des Mieters gegen Bestimmungen dieses Vertrages oder aus sonstigem wichtigen Grund vorzeitig zurückzufordern. Der Mieter kann dies nur mittels einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

e) Der Mieter erklärt, dass er neben anderen Risiken das Fahrzeug nicht unter Drogen-und Alkoholbeeinflussung führt. Es ist untersagt das Fahrzeug für motorsportliche Veranstaltungen & Wettkämpfe jeder Art zu benutzen (s. §VI).

f) Sollten dem Vermieter Unstimmigkeiten in der Person des Mieters vorliegen oder sollte er erkennen, dass der Mieter Voraussetzungen dieser Bestimmungen nicht erfüllen kann, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Eine etwaige Entschädigung steht dem Mieter hierbei nicht zu.

g) Unabhängig von ausdrücklich schriftlichen Vereinbarungen stellen alle Angaben des Mieters im Mietvertrag einen wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages dar. Insbesondere erklärt der Mieter mit seiner Unterschrift verbindlich, dass er zur Zahlung des Mietpreises fähig ist.

h) Sollte der Vermieter die gebuchte Fahrzeuggruppe nicht zur Verfügung stellen können, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein Alternativfahrzeug bereit zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

i) Unsere Fahrzeugflotte sind Nichtraucherfahrzeuge, bei nicht Beachtung wird eine Strafgebühr in Höhe von € 1000,00 berechnet, sowie eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00.

j) bei der Langzeitmiete 12 Monate, 24 Monate, 36 Monate und 48 Monate haben unsere Fahrzeuge keine Österreich Vignette für die Autobahn.
k) Schweizer & Liechtensteiner Kunde/in die in der Schweiz/Liechtenstein wohnhaft sind, dürfen maximal 1-8 Tage ein Fahrzeug mieten und müssen mit dem gemieteten Fahrzeug direkt zum Zoll sich laut Zoll kostenlos einen Vormerkschein holen, wenn das gemietete Fahrzeug in der Schweiz gefahren wird.

II MIETPREIS, KAUTION UND ZAHLUNG

Der Mietpreis sowie der Versicherungsschutz ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Der Mietpreis zuzüglich einer Kaution in Höhe von € 900,00 ist im Voraus fällig. Die Zahlungsart wird vom Vermieter vorgegeben. Bei Zahlung mittels Kreditkarte ist der Vermieter berechtigt, eventuell aufgetretene Schäden, Selbstbeteiligungen sowie die Kaution über diese abzurechnen. Bei Zahlung per EC-Cash erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass Nachforderungen aus dem Vertragsverhältnis per Lastschrift eingezogen werden dürfen. Sollte während der Mietzeit ein Defekt am Fahrzeug auftreten, entsteht daraus kein Anspruch auf Minderung des Mietpreises. Die Rechnungssumme wird von der hinterlegten Kredit- bzw. Debitkarte abgebucht. Kann die Rechnungssumme nicht abgebucht werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 erhoben und die Rechnung erneut per E-Mail oder Post versendet.

III FÜHRUNGSBERECHTIGTE UND ALTERSBESCHRÄNKUNG

Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter sowie von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Alle Bestimmungen dieses Vertrages gelten gegenüber dem Mieter ebenso für die jeweils berechtigten Fahrer (siehe § IV). Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietfahrzeug entgeltlich oder unentgeltlich einer dritten Person zu überlassen – auch nicht zur kurzfristigen Nutzung –, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich im Mietvertrag vereinbart. Das Mindestalter für Mieter und Fahrer beträgt 21 Jahre.

IV FAHRZEUGNUTZUNG

a) Das Fahrzeug wird vom Vermieter mit einem vollem Tankstand übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug entsprechend dem Tankstand zurückzugeben, mit dem er das Fahrzeug übernommen hat. Bei einer Differenz des Tankinhalts bei Fahrzeugrücknahme wird eine Betankungsgebühr pro Liter in Höhe von € 2,50 verrechnet sowie eine Servicepauschale in Höhe von € 50,00. Erfolgt eine Rückgabe mit Tankinhaltsplus wird diese nicht vergütet. Benzinkosten während der Vertragsdauer gehen zu Lasten des Mieters. Pro Miet Tag (24 Stunden) ist eine im Mietvertrag vermerkte Freikilometerpauschale enthalten. Darüber hinaus angefallene Mehrkilometer werden nach Rückgabe des Fahrzeuges zusätzlich pro Kilometer berechnet, je nach Fahrzeug variieren die Preise für zusätzliche Kilometer.

b) Die Mietfahrzeuge werden regelmäßig gewartet. Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um Betrieb oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, ist in jedem Fall der Vermieter zu kontaktieren und dessen Einwilligung einzuholen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung, sofern nicht der Mieter für den Schaden haftbar zu machen ist (siehe §V c).

c) Es ist dem Mieter untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, Wettkämpfen, Testzwecken, zur Weitervermietung, zur gewerblichen Personenbeförderung sowie sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu nutzen. Fahrten außerhalb des Bundesgebietes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine Fahrt in EU Länder und nicht EU-Ländern behalten wir uns vor. Die Auslandsfahrten innerhalb der EU müssen angegeben werden vom Mieter es entstehen Mehrkosten in Höhe von € 150,00. Die Auslandsfahrten außerhalb der EU müssen vom Mieter auch angegeben werden es entstehen Mehrkosten in Höhe von € 399,00.

V VERSICHERUNG UND HAFTUNG

a) Die Mietfahrzeuge sind mit einer maximalen Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mit einer Gesamthöhe von EUR 8 Millionen versichert. Der Haftpflichtversicherungsschutz umfasst nur Sach-, Personen-, und reine Vermögensschäden Dritter, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen, nicht jedoch Schäden am gemieteten Fahrzeug und an Sachen, die der Mieter oder Dritte in das Fahrzeug eingebracht haben. Für den Versicherungsschutz und die Leistungen gelten die Bestimmungen des VVG und der AKB entsprechend, soweit diese nicht bereits unmittelbar aus dem Vertrag gelten.

b) Für die Fahrzeuge besteht ohne Einschluss kein Fahrzeugversicherungsschutz in Form einer Teilkasko- oder Vollversicherung, mit dem unmittelbare Schäden, d.h. Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des gemieteten Kraftfahrzeuges oder Teilen hiervon gedeckt sind. Dieser kann gegen Einschluss einer Vollkaskoversicherung mit einer jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung eingeschlossen werden. c) Der Mieter haftet für sämtliche während der Dauer des Mietvertrages entstandene Schäden am oder im Fahrzeug oder den Verlust des Fahrzeuges einschließlich Fahrzeugteilen und
Zubehör, ferner für die Kosten der Bergung und des Abschleppens des Fahrzeuges, die Kosten der Schadensfeststellung, Kosten für Sachverständige, Mietausfall, Minderwert, Kosten von Reparatur oder Ersatz der Werbefolie sowie sonstige Kosten, soweit diese nicht von einem dem Vermieter bekannten Dritten zu vertreten und zu tragen sind. Bei Schäden am Mietfahrzeug infolge selbstverschuldeter, leicht fahrlässig verursachter Verkehrsunfälle oder bei Schäden mit unbekanntem Gegner ist vom Mieter eine fahrzeugabhängige Selbstbeteiligung pro Schadensfall zu leisten, deren Höhe je nach Fahrzeugkategorie zwischen € 400,00 und € 1.000,00 liegt. Zusätzlich wird pro Schadensfall einmalig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 verrechnet.

Folgende Schadensereignisses sind hierbei beispielhaft zu nennen:

  • Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeuges durch selbst verursachten Unfall
  • Brand und Explosion
  • Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch
  • unmittelbares Einwirken von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • äußerliches Einwirken von Tieren und Haarwild
  • Schneelawinen
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung
  • Vandalismus-Schäden
  • durch Marderbiss unmittelbar verursachte Beschädigung

d) Bei Diebstahl des Fahrzeuges und wenn der Kunde die bei Anmietung erhaltenen Schlüssel nicht zurückgeben kann gilt die volle Haftungssumme in Form des Wertes des Fahrzeuges als vereinbart, ebenso wenn dem Mieter eine Beteiligung am Diebstahl nachgewiesen werden kann.

e) Der Mieter hat sämtliche Kosten für Verkehrsverstöße zu ersetzen und zusätzlich für den, mit der Bekanntgabe des Mieters als Fahrer und/oder mit der Begleichung und Nachforderung von Bußgeldern oder Strafen, verbundenen Aufwand einen Betrag von € 25,00 pro Einzelfall zu bezahlen. Dieser Betrag kann auch von der gebuchten Kaution abgezogen werden.

VI PFLICHTEN

Der Mieter hat das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu behandeln und zu führen. Des weiteren hat er auf die Sicherung gegen Einbruch und Diebstahl zu achten.

VII SCHÄDEN DURCH UNFALL

Bei Unfällen hat der Mieter:

  • die Polizei zu verständigen soweit Feststellungen zur Aufklärung des Unfalls nicht zuverlässig, z.B. von Zeugen, getroffen werden können
  • Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, sowie Name und Anschrift von Zeugen festzuhalten
  • ein Unfallprotokoll (Skizze mit Unfallhergang) zu erstellen
  • sofort den Vermieter telefonisch oder telegraphisch zu unterrichten

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht, weder mündlich noch schriftlich, anerkannt werden. Bei Fahrzeugrückgabe hat der Mieter alle Schäden, Betriebsstörungen, sowie Unfallschäden dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen. Überlässt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter und der Dritte im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt

VIII HAFTUNG DES VERMIETERS

Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, gleich aus welchem Grunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters bzw. es trifft § I b.2 ein.

IX FAHRZEUGRÜCKGABE/Abholung des Fahrzeugs/Zustellung des Fahrzeugs

Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Wir empfehlen bis spätestens eine halbe Stunde vor Rückgabetermin am vereinbarten Ort zu erscheinen. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Fahrzeugrückgaben müssen bis spätestens 16.30 Uhr vor Geschäftsschluss getätigt werden. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber 30 Minuten nach diesem Zeitpunkt, zurückzugeben. Bei Rückgaben, die 31 Minuten oder später erfolgen, wird ein Zusatztag berechnet. Wird das Fahrzeug ohne Vereinbarung weitergefahren wird darüber hinaus eine Gebühr von € 50,00 für jeden weiteren nicht vereinbarten Tag berechnet. Das Fahrzeug ist in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Dies bedeutet insbesondere, dass das Fahrzeug – soweit erforderlich – innen und außen zu reinigen und in den Zustand bei Übergabe des Fahrzeuges zu versetzen ist. Das Fahrzeug ist mit mindestens dem bei Fahrzeugübergabe vereinbarten Tankstand zurückzugeben. Wird die Selbstreinigung nicht durch den Mieter vorgenommen, erhebt der Vermieter eine Gebühr von EUR 59,99 an Reinigungs- kosten bzw. je nach Reinigungsaufwand. Schäden am Fahrzeug sind unaufgefordert mitzuteilen. Übermäßiger Verschleiß, sowie Schäden durch übermäßige Fahrzeugbeanspruchung (z.B Kupplung oder Reifen) gehen zu Lasten des Mieters. Falls der Mieter sich verspätet bei der Abholung/Zustellung des Fahrzeugs behält sich der Vermieter das recht vor einen neuen Termin/Uhrzeit anzugeben.
Kosten für die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten am Wochenende (Samstag, Sonntag und Feiertagen), € 11.99. Kunde/in haften für Beschädigungen am Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten, Parkplatz ist Kameraüberwacht.

X NICHTERFÜLLUNG

Der Vermieter haftet nicht bei Nichterfüllung die auf technische Defekte oder Verunfallen des Fahrzeuges beruht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

DATENSPEICHERBEDINGUNGEN

a) Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden unbeschadet der Dauer des Vertrags (einschließlich etwaiger Verlängerungen) und für die 10 Jahre nach dessen Laufzeit, Kündigung oder Rücktritt aufbewahrt in den Fällen, in denen für Streitigkeiten, Ersuchen der zuständigen Behörden oder gemäß den geltenden Rechtsvorschriften eine Aufbewahrung für einen späteren Zeitraum erforderlich ist;

b) Für Marketingzwecke im Zusammenhang mit dem Versand von Werbematerial und der Verwendung im Rahmen von Analysen und kommerziellen Studien sowie Konsumgewohnheiten werden die personenbezogenen Daten der Nutzer für die Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von 5 Jahren danach aufbewahrt. / Ich bei seiner Beendigung.

XI RECHTE DER BENUTZER IN BEZUG AUF IHRE PERSÖNLICHEN DATEN

Sie können jederzeit folgende Rechte ausüben:

Fordern Sie weitere Informationen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen an, greifen Sie auf personenbezogene Daten zu, erhalten Sie deren Berichtigung oder Löschung oder die Einschränkung der ihn betreffenden Verarbeitung (in den gesetzlich vorgesehenen Fällen), lehnen Sie die Verarbeitung ab (in die gesetzlich vorgesehenen Fälle); Datenübertragbarkeit (in den gesetzlich vorgesehenen Fällen); gegebenenfalls Widerruf der Einwilligung. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf der Grundlage der vor dem Widerruf erteilten
Einwilligung. Schlagen Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Datenschutzgarant) vor.

In Bezug auf die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, wie oben beschrieben, drückt der Kunde seine Zustimmung gemäß und für die Zwecke des Gesetzes frei aus. Wenn eine Bestimmung dieses Mietvertrags nichtig ist, entscheidet diese Nichtigkeit nicht über die Ungültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Mietvertrags. Wenn der Kunde beschließt, in einer anderen Währung als der zu zahlen, in der die Mietkosten angegeben wurden, wird der Gegenwert anhand des von der CITI-BANK veröffentlichten Wechselkurses zuzüglich 4% als Erstattung der Bankgebühren und Provisionen sowie des Wechselkursrisikos berechnet .

Der Kunde erhielt die in Artikel 13 der EU-Verordnung 2016/679 genannten Informationen.

[ ] stimmt zu

[ ] stimmt nicht zu

zur Verarbeitung personenbezogener Daten für den Versand von Werbematerial und deren Verwendung im Rahmen von Analysen und kommerziellen Studien sowie von Konsumgewohnheiten gemäß den Informationen in Artikel 10 (Datenschutz) Punkt 2 dieses Vertrags.

Nach dem Lesen der Datenschutzrichtlinie und der Allgemeinen Mietbedingungen erklärt der Kunde, alle Klauseln ausdrücklich zu genehmigen.

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